Regeln für die Erlangung eines Visums für China im Jahr 2023
Information
China hat die Ausstellung aller Arten von Visa wieder aufgenommen ab 15. März 2023.
Wir haben lange auf die Öffnung der chinesischen Grenzen gewartet, und nun ist es endlich möglich. Jetzt suchen viele von uns, die davon geträumt haben, China zu besuchen und seine Kultur, Traditionen und Geschichte kennenzulernen, nach Möglichkeiten, ein Visum zu erhalten.
Geben Sie nicht voreilig eine große Summe Geld für die Dienste eines Agenten aus, denn es scheint, als könnten Sie alles selbst erledigen. Zumindest können Sie die Arbeit des Agenten überprüfen. In diesem Artikel erklären wir ausführlich, wie Sie ein Visum für China erhalten und welche Dokumente dafür erforderlich sind.
Zunächst mag es schwierig erscheinen, ein chinesisches Visum zu erhalten, aber wenn man Ihnen von Anfang an sagen würde, dass Sie nur drei Dokumente benötigen, von denen Sie zwei bereits haben, wäre es viel einfacher. – Kann es wirklich so einfach sein? – Ja, das kann es! Die anderen Dokumente hängen von der Art des Visums ab, das Sie wählen. Alle Dokumente sind in zwei Teile unterteilt: allgemein, für alle erforderlich und zusätzlich, abhängig von der Art des Visums, das Sie beantragen.
In diesem Artikel gehen wir auf jeden Punkt im Detail ein, damit Sie einfach und schnell ein Visum erhalten und eine spannende Reise nach China antreten können!
1. Allgemeine Dokumente
Bereiten Sie Ihren Reisepass und ein Foto auf Ihrem Computer vor, das Sie später hochladen und dem Antrag beifügen. Kurz gesagt sind die allgemeinen Dokumente, die für einen Visumantrag für China erforderlich sind, folgende:
- Reisepass und eine Kopie der ersten Seite
- Visumantragsformular (zum Ausfüllen auf der Website der chinesischen Botschaft)
- Vorherige Visa (können dem Konsul helfen, eine Entscheidung zu Ihren Gunsten zu treffen)
Sehen wir uns nun jeden Punkt im Detail an.
1.1 Reisepass und eine Kopie der ersten Seite
Ihr Reisepass muss ab dem Datum Ihres Visumantrags noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Außerdem benötigen Sie für das Visum eine leere Seite.
1.2 Visumantragsformular
Das Visumantragsformular besteht aus drei Dokumenten und wird auf zwei Websites der chinesischen Botschaft in der folgenden Reihenfolge ausgefüllt:
1) Visumantragsformular und Bestätigungsseite. Füllen Sie das Formular auf http://cova.mfa.gov.cn mit genauen und vollständigen Informationen aus.
Speichern und Drucken die Bestätigungsseite aus. Dokument 1 und Dokument 2.
2) Vereinbaren Sie einen Termin bei der Botschaft – Verwenden Sie die Antragsnummer aus dem vorherigen Schritt, um auf http://avas.cs.mfa.gov.cn einen Termin zu vereinbaren. Speichern und drucken Sie anschließend die Bestätigung aus.
Speichern und Drucken die Bestätigungsseite aus. Dokument 3.
Stellen Sie sicher, dass Sie über die folgenden Dokumente verfügen:
- Dokument 1: COVA-Anwendung
- Dokument 2: Visumantragsformular der Volksrepublik China
- Dokument 3: AVAS-Bestätigung
Du brauchst unterschreibe zweimal, in Abschnitt 9 des Visumantragsformulars und auf der Bestätigung des Online-Visumantrags.
1.3 Bisherige Visa
* Diese Informationen können dem Konsul helfen, eine Entscheidung zu Ihren Gunsten zu treffen.
Wenn Sie bereits zuvor chinesische Visa erhalten haben und sich nun mit einem neuen ausländischen Reisepass bewerben, der keine chinesischen Visa enthält, müssen Sie eine Kopie der Seite mit den persönlichen Daten Ihres vorherigen Reisepasses und eine Kopie der Seite mit Ihrem Foto (falls diese auf getrennten Seiten sind) sowie Kopien der Seiten mit früheren chinesischen Visa vorlegen. Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie außerdem ein offizielles Dokument vorlegen, das die Namensänderung belegt.
1.4 Nicht für alle erforderlich
Dies ist das Ende der allgemeinen Liste. Sie können nun mit den zusätzlichen Dokumenten fortfahren, die von der Art des Visums abhängen, das Sie beantragen. Die folgenden zwei Punkte gelten häufig nicht für Staatsbürger. Wenn Sie jedoch Staatsbürger sind und unter diese Punkte fallen, füllen Sie sie bitte aus:
2. Weitere Unterlagen
Zusätzlich zu den allgemeinen Dokumenten, die wir zuvor besprochen haben, müssen Sie je nach Reisezweck und gewählter Visumart weitere Dokumente vorbereiten.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Art von Visum Sie benötigen, handelt es sich höchstwahrscheinlich um ein Touristenvisum, das Ihnen einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen ermöglicht. Für Studierende, die länger als einen Monat bei uns studieren möchten, können wir eine Einladung ausstellen und Ihnen bei der Beantragung eines X2-Visums helfen, das Ihnen einen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen in China ermöglicht. Wenn Sie planen, länger als 180 Tage in China zu bleiben, müssen Sie dieses Problem selbst regeln. Wir empfehlen, mit einem kurzfristigen Aufenthalt in China zu beginnen, beispielsweise für einen Monat.
Alle Arten von Visa in China.
Ausgestellt für Besucher Chinas zu touristischen Zwecken
Zusätzlich werden folgende Materialien benötigt:
- Nachweis über Hin- und Rückflug- und Hotelbuchungen, Reiseroute in China und Versicherung für den gesamten Aufenthalt in China.
- Einladungsschreiben, das von einer chinesischen Organisation (z. B. einem Reisebüro) oder einer Einzelperson ausgestellt wurde.
Das Einladungsschreiben sollte Folgendes enthalten:
- Informationen zum Eingeladenen (vollständiger Name, Geschlecht, Geburtsdatum usw.)
- Informationen über den geplanten Besuch (Reisezweck, An- und Abreisedaten, zu besuchende Orte, Beschreibung der Beziehung zwischen dem Eingeladenen und der einladenden Organisation oder Person, finanzielle Quellen zur Deckung der Ausgaben)
- Informationen über die einladende Organisation oder Person (Name, Telefonnummer, Adresse, Dienstsiegel, Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder der einladenden Person).
Wenn das Einladungsschreiben von einer Einzelperson ausgestellt wird, muss eine Kopie ihres Personalausweises vorgelegt werden.
Für diejenigen, die für nicht mehr als 180 Tage zum Studium nach China kommen
Erforderlich sind das Original und eine Kopie des Zulassungsbescheids einer chinesischen Bildungseinrichtung.
Für diejenigen, die für mehr als 180 Tage zum Studium nach China kommen
- Erforderlich sind das Original und eine Kopie des Zulassungsbescheids einer chinesischen Bildungseinrichtung.
- Original und Fotokopie des chinesischen Studentenvisumantrags (Formular JW201 oder Formular JW202).
Hinweis: Inhaber eines „X1“-Visums müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei den Ein-/Ausreisebüros der örtlichen öffentlichen Sicherheitsbehörden im Gebiet des geplanten Wohnsitzes eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Diese Art von Visum wird von Universitäten und ähnlichen Organisationen erteilt
Für diejenigen, die zu Handels- und Gewerbezwecken nach China kommen
- Erforderlich sind aktivitätsbezogene Dokumente eines chinesischen Handelspartners oder ein Einladungsschreiben zu einer Messe oder anderen Veranstaltungen der einladenden Organisation oder Einzelperson.
- Eine Kopie der Gewerbeerlaubnis der einladenden Organisation;
- Offizielle Bescheinigung der eingeladenen Person.
Das Einladungsschreiben muss enthalten:
- Informationen über die eingeladene Person (vollständiger Name, Geschlecht, Geburtsdatum usw.),
- der geplante Besuch (Reisezweck, Ankunfts- und Abreisedaten, zu besuchende Orte, Beschreibung der Beziehung zwischen dem Eingeladenen und der einladenden Organisation oder Person und finanzielle Quellen zur Deckung der Kosten),
- die einladende Organisation oder Einzelperson (Name, Telefonnummer, Adresse, Dienstsiegel, Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder der einladenden Person).
Hinweis: Wer über ein Einladungsschreiben der PU verfügt, kann von der Vorlage der in den Absätzen 2 und 3 genannten Unterlagen befreit sein.
Für diejenigen, die zum Arbeiten nach China kommen
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Benachrichtigung über die Arbeitserlaubnis für Ausländer, wenn die Arbeitsdauer 90 Tage nicht überschreitet. Der Antragsteller muss das Visum vor dem in der „Benachrichtigung über die Arbeitserlaubnis“ angegebenen Datum beantragen. In anderen Fällen wird der Antrag nicht angenommen.
- Genehmigungsdokumente der zuständigen Kultur- und Tourismusbehörde (nur für diejenigen, die für kommerzielle Aufführungen nach China kommen), wenn die Aufführungsdauer 90 Tage nicht überschreitet. – Außerdem ist eine „Bescheinigung über kurzfristige Arbeit für Ausländer in China“ erforderlich. Der Antrag auf das Visum muss vor dem in der Bescheinigung angegebenen Startdatum eingereicht werden, und die Arbeitsdauer darf den in der Bescheinigung angegebenen Zeitraum nicht überschreiten.
- Bescheinigung über die Registrierung einer ständigen Repräsentanz einer Organisation aus einem anderen Land (einer anderen Region), ausgestellt von der chinesischen Verwaltungsbehörde, die für die Industrie- und Handelsaufsicht zuständig ist.
- Einladung zur Durchführung von Aktivitäten auf Offshore-Ölfeldern in China, ausgestellt von einem chinesischen Staatsunternehmen zur Ausbeutung mariner Ölressourcen.
Hinweis: Inhaber eines „Z“-Visums müssen innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Einreise bei der örtlichen Ein-/Ausreisebehörde des Staates, in dem sie ihren Wohnsitz nehmen möchten, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Wird an Mitglieder internationaler Transportbesatzungen ausgegeben.
Ein Garantieschreiben eines ausländischen Transportunternehmens oder ein Einladungsschreiben einer zuständigen Behörde in China.
Hinweis: Für Staatsangehörige bestimmter Länder gelten möglicherweise andere Bedingungen gemäß den „Abkommen zwischen Regierungen“.
Wird an Personen ausgestellt, die für einen dauerhaften Aufenthalt nach China kommen.
Das Original und eine Kopie der vom chinesischen Ministerium für öffentliche Sicherheit ausgestellten unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für ausländische Staatsbürger.
Hinweis: Inhaber eines „D“-Visums müssen innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Einreise nach China bei der örtlichen Ein-/Ausreisebehörde des öffentlichen Sicherheitsdienstes an ihrem geplanten Aufenthaltsort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Wird an Personen ausgestellt, die für Austauschprogramme, offizielle Besuche, Expeditionen und andere nichtkommerzielle Aktivitäten nach China kommen.
Eine schriftliche Einladung einer relevanten Organisation oder Einzelperson in China. Die Einladung muss Folgendes enthalten:
- Informationen zum Eingeladenen (vollständiger Name, Geschlecht, Geburtsdatum usw.)
- Informationen über den geplanten Besuch (Reisezweck, An- und Abreisedaten, zu besuchende Orte, Beschreibung der Beziehung zwischen dem Eingeladenen und der einladenden Organisation oder Person, finanzielle Quellen zur Deckung der Ausgaben)
- Informationen über die einladende Organisation oder Person (Name bzw. Organisationsname, Telefonnummer, Adresse, Dienstsiegel der Organisation, Unterschrift des gesetzlichen Vertreters bzw. der einladenden Person)
Wird für Personen ausgestellt, die durch China reisen
Ein Flugticket (Zug, Schiff) mit bestätigtem Datum, Ort und Angabe der weiteren Route in das Zielland oder die Zielregion
Wird an im Ausland ansässige Journalisten und Mitarbeiter ausländischer Nachrichtenorganisationen in China ausgegeben.
Die Aufenthaltsdauer in China beträgt mehr als 180 Tage.
Ein Visumsbescheid der Informationsabteilung des chinesischen Außenministeriums und ein offizielles Schreiben des Medienhauses, bei dem der Journalist arbeitet.
Der Antragsteller muss vorab Kontakt mit der Pressestelle der Botschaft oder des Generalkonsulats von China aufnehmen und die notwendigen Formalitäten erledigen.
Hinweis: Inhaber eines „J1“-Visums müssen innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Einreise nach China bei der örtlichen Ein-/Ausreisebehörde des öffentlichen Sicherheitsdienstes an ihrem geplanten Aufenthaltsort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Wird für ausländische Journalisten ausgestellt, die für kurzfristige Korrespondenzarbeit nach China kommen.
Der Aufenthalt in China darf 180 Tage nicht überschreiten.
Erforderlich sind ein offizielles Visumsbescheid der Informationsabteilung des chinesischen Außenministeriums oder der entsprechenden autorisierten Agentur und ein offizielles Schreiben des Medienunternehmens, bei dem der Journalist arbeitet.
Der Antragsteller muss vorab Kontakt mit der Pressestelle der Botschaft oder des Generalkonsulats von China aufnehmen und die notwendigen Formalitäten erledigen.
Dieses Visum wird an Familienangehörige chinesischer Staatsbürger oder ausländischer Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz ausgestellt, die zur Familienzusammenführung oder aus Vormundschaftsgründen nach China kommen.
Die Aufenthaltsdauer in China beträgt mehr als 180 Tage.
Familienmitglieder: Ehepartner, Eltern, Söhne, Töchter, Ehepartner von Söhnen oder Töchtern, Brüder, Schwestern, Großeltern, Enkel und Schwiegereltern.
Für den Familiennachzug werden folgende Unterlagen benötigt:
- Einladungsschreiben eines chinesischen Staatsbürgers oder eines ausländischen Staatsbürgers mit ständigem Wohnsitz in China, das Folgendes enthält:
- Informationen zum Eingeladenen (vollständiger Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Passnummer usw.)
- Angaben zum geplanten Besuch (Reisezweck, An- und Abreisedaten, Aufenthaltsorte und -dauer, Beschreibung der Beziehung zwischen Eingeladenem und Einladendem, finanzielle Mittel zur Deckung der Ausgaben),
- – Angaben zur einladenden Person (Name, Telefonnummer, Adresse, Unterschrift),
- Kopie des chinesischen Personalausweises oder Reisepasses und der Daueraufenthaltsgenehmigung der einladenden Person.
- Original und Kopie von Dokumenten (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Verwandtschaftsurkunde der öffentlichen Sicherheitsbehörde oder notariell beglaubigte Urkunde), die die familiäre Beziehung zwischen der Person, die das Visum beantragt, und der einladenden Person belegen.
Zu den Familienmitgliedern zählen Ehepartner, Eltern, Söhne, Töchter, Schwiegersöhne, Schwiegertöchter, Brüder, Schwestern, Großeltern, Enkel und Schwiegereltern.
Für die Betreuung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Dokument zur Einrichtung der Vormundschaft, ausgestellt von der chinesischen Botschaft oder dem Konsulat im Ausland oder der für die Vormundschaft zuständigen Regierungsbehörde, notariell beglaubigt im Wohnsitzland oder in China
- Original und Kopie des Reisepasses bzw. der Reisepässe des Absenders sowie Original und Kopie von Dokumenten (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Verwandtschaftsnachweis der öffentlichen Sicherheitsbehörde oder notariell beglaubigte Urkunde), die die familiäre Beziehung zwischen den Eltern oder Erziehungsberechtigten und den Kindern belegen
- Zustimmung zur Vormundschaft durch die befugte Person, die sich bereit erklärt, die Vormundschaft in China zu übernehmen, sowie eine Kopie ihres Personalausweises
- Kopie des Dokuments, das den ständigen Wohnsitz der Eltern im Ausland zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes bestätigt, wenn beide Elternteile oder einer von ihnen chinesische Staatsbürger sind.
Bitte beachten Sie: Wer ein „Q1“-Visum erhält, muss innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise nach China beim örtlichen Büro für öffentliche Sicherheit eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Dieses Visum wird an Personen ausgestellt, die nach China kommen, um ihre chinesischen oder ausländischen Verwandten mit ständigem Wohnsitz zu besuchen.
Die Aufenthaltsdauer in China beträgt höchstens 180 Tage.
- Schriftliche Einladung eines chinesischen Staatsbürgers oder eines ausländischen Staatsbürgers mit ständigem Wohnsitz in China, die Folgendes enthält:
- Informationen zum Eingeladenen (vollständiger Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Passnummer usw.)
- Angaben zum geplanten Besuch (Reisezweck, An- und Abreisedaten, zu besuchende Orte, Beschreibung der Beziehung zwischen Eingeladenem und Einladendem, finanzielle Quellen zur Deckung der Ausgaben)
- Angaben zur Privatperson (Name, Telefonnummer, Adresse, Unterschrift der einladenden Privatperson)
- Kopie des chinesischen Personalausweises oder Reisepasses und der Daueraufenthaltsgenehmigung der einladenden Person
- Kopie des Dokuments, das die familiäre Beziehung zwischen dem Eingeladenen und der einladenden Person bestätigt
Dieses Visum wird auch an Personen ausgestellt, die über außergewöhnliche Talente und hochprofessionelle Fähigkeiten verfügen, die in China stark gefragt sind.
Wer das Visum beantragt, muss Zertifikate vorlegen, die den spezifischen Regeln und Anforderungen der zuständigen Behörden der chinesischen Regierung entsprechen und außergewöhnliche Talente und hochprofessionelle Fachgebiete belegen, die in China stark nachgefragt sind.
Das Visum wird auch an Personen ausgestellt, die Ausländer besuchen, die in China arbeiten oder studieren, sofern es sich bei der Person um den Ehepartner, Elternteil oder ein Kind unter 18 Jahren sowie um einen Elternteil des Ehepartners des Ausländers handelt. Es wird auch an Personen ausgestellt, die China aus persönlichen Gründen besuchen.
Die Aufenthaltsdauer in China beträgt mehr als 180 Tage.
- Eine schriftliche Einladung einer Privatperson (Ausländer mit Wohnsitz oder Arbeitsort in China), die Folgendes enthält:
- Informationen zum Eingeladenen (vollständiger Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Passnummer usw.)
- Angaben zum geplanten Besuch (Reisezweck, An- und Abreisedaten, zu besuchende Orte, Aufenthaltsdauer, Beschreibung der Beziehung zwischen eingeladenem Gast und Privatperson, finanzielle Quellen zur Deckung der Ausgaben)
- – Informationen zur Privatperson (Name, Telefonnummer, Adresse, Unterschrift der einladenden Privatperson).
- Fotokopie des Reisepasses und der Aufenthaltserlaubnis der einladenden Person.
- Original und Fotokopie von Dokumenten (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, von der öffentlichen Sicherheitsbehörde ausgestellter oder notariell beglaubigter Beziehungsnachweis) zum Nachweis der familiären Bindungen zwischen dem Visumantragsteller und der einladenden Person.
Zu den Familienmitgliedern zählen Ehepartner, Eltern, Söhne und Töchter unter 18 Jahren sowie Eltern von Ehepartnern.
Hinweis: Wer ein „S1“-Visum erhält, muss innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei der örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit am geplanten Wohnort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Dieses Visum wird an Personen ausgestellt, die in China arbeitende oder studierende Ausländer besuchen möchten, sowie an Personen, die aus anderen persönlichen Gründen nach China reisen möchten.
Die Aufenthaltsdauer in China beträgt höchstens 180 Tage.
Familienmitglieder: Ehepartner, Eltern, Söhne, Töchter, Ehepartner von Söhnen oder Töchtern, Brüder, Schwestern, Großeltern, Enkel und Schwiegereltern.
Für Familienangehörige, die für einen kurzen Zeitraum zu Besuch kommen, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Kopie des gültigen Reisepasses und der Aufenthaltserlaubnis bzw. des Visums der einladenden Person
- Einladungsschreiben der einladenden Privatperson (Ausländer mit Wohnsitz oder Arbeit in China), das Folgendes enthält:
- Informationen zum Eingeladenen (vollständiger Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Passnummer usw.)
- Angaben zum geplanten Besuch (Reisezweck, An- und Abreisedaten, zu besuchende Orte, Beschreibung der Beziehung zwischen eingeladenem Gast und Privatperson, finanzielle Quellen zur Deckung der Ausgaben)
- Angaben zur Privatperson (Name, Telefonnummer, Adresse, Unterschrift der einladenden Privatperson)
- Fotokopie des Reisepasses und der Aufenthaltserlaubnis der einladenden Person.
- Original und Fotokopie von Dokumenten (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder notariell beglaubigter Verwandtschaftsnachweis) zum Nachweis der familiären Bindungen zwischen dem Visumantragsteller und der einladenden Person.
Bei Reisen aus persönlichen Gründen sind Unterlagen über den Reisezweck entsprechend den Vorgaben der Konsularmitarbeiter vorzulegen.
Was Bewerber wissen müssen
Außer in den Fällen, in denen das Original erforderlich ist, kann das Einladungsschreiben per Fax, als Kopie oder in gedruckter Form übermittelt werden. Der Konsularbeamte kann jedoch je nach besonderen Umständen vom Antragsteller verlangen, das Original des Einladungsschreibens vorzulegen.
Bei Bedarf können Konsularbeamte je nach besonderen Umständen vom Antragsteller die Vorlage weiterer Dokumente oder zusätzlicher Materialien verlangen oder den Antragsteller zu einem persönlichen Gespräch einladen.
Die Konsularbeamten entscheiden über die Erteilung des Visums sowie über die Gültigkeitsdauer, Aufenthaltsdauer und Anzahl der Einreisen auf Grundlage der besonderen Umstände des Antragstellers.
Häufig gestellte Fragen
Die chinesische Botschaft weltweit hat eine Liste mit häufig gestellten Fragen zur korrekten Beantragung eines Visums zusammengestellt. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch, um den Vorgang besser zu verstehen.